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Start-des-Sportbetriebes-10-Mai-2021

Hurra, es geht wieder los - wenn auch eingeschränkt, aber des darf wieder Betrieb auf dem Sportplatzgelände sein!

 

Wir freuen uns, dass der Trainingsbetrieb wiederaufgenommen wurde und wir alle folgenden Regeln einhalten, um diesen nicht wieder zu gefährden:

 

Hurra, es geht wieder los - wenn auch eingeschränkt, aber des darf wieder Betrieb auf dem Sportplatzgelände sein!

Unsere Hygienerichtlinien - bitte beachten:

Wir freuen uns, dass der Trainingsbetrieb wiederaufgenommen wurde und wir alle folgenden Regeln einhalten, um diesen nicht wieder zu gefährden:

  • Bitte desinfiziert euch beim Kommen und Gehen nach den Hygieneregeln die Hände.
  • Tragt euch bitte immer in die Anwesenheitslisten ein oder nutzt dafür, wo angegeben, die Handy-App.
  • Jugendsport im Freien:

    • Trainiert werden darf Kontaktsport in festen Gruppen mit maximal 30 Kindern/Jugendlichen (bis einschließlich 18 Jahre)
    • Tagesaktueller COVID-19-Test bei allen Betreuern, Trainern und volljährigen Sportlern

  • Jugendsport + Erwachsenensport in der Halle:

    • Ausschließlich kontaktfreier Sport erlaubt.
    • Dabei 2m Abstand oder 10m² je teilnehmender Person.
    • In der Sporthalle ist für ausreichende Lüftung zu sorgen.
    • Hier gelten zudem die Kontaktbeschränkungen wie bei privaten Treffen (aktuell ein Haushalt + 2 Personen aus einem anderem Haushalt)

  • Es sind aktuell noch keine Zuschauer auf dem Sportgelände oder in den Hallen erlaubt.
  • Haltet außerhalb des Spielfeldes zwingend die Abstandsregeln ein
  • Kann der Mindestabstand, z.B. in Begegnungssituationen nicht eingehalten werden, ist der Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist weiterhin untersagt.
  • Die sanitären Anlagen sind nur einzeln zu nutzen. Beim Gang zu den sanitären Anlagen ist der Mund- und Nasenschutz zu tragen.
  • Bitte verlasst das Sportgelände nach dem Ende des Trainings sofort.

Wir freuen uns auf den erneuten Trainingsbeginn und das hoffentlich weiterhin OHNE Corona-Zwischenfälle.

Gesundheit geht vor - haltet Abstand!

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... und hier die Verordnung der Stadt Bramsche im Originalwortlaut

Im Rahmen der Beschränkungen von Kontakten von Personen ist die sportliche Betätigung in Turnhallen zulässig:

Eine Zusammenkunft von Personen ist nur mit den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig, wobei Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind und nicht zusammenlebende Paare als ein Haushalt gelten.

Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren dürfen sich unter freiem Himmel in Gruppen in nicht wechselnder Zusammensetzung von bis zu 30 Kindern und Jugendlichen zuzüglich betreuender Personen sportlich betätigen, wobei geimpfte Personen und genesene Personen  nicht eingerechnet werden; Kontaktsport ist zulässig.

Zulässig ist auch die sportliche Betätigung von volljährigen Personen unter freiem Himmel, soweit ausschließlich kontaktfreier Sport betrieben wird und ein Abstand zwischen den teilnehmenden Personen von jeweils 2 Metern eingehalten wird oder je teilnehmender Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht.

Für volljährige Personen, einschließlich Trainerinnen, Trainern und betreuender Personen, in den Gruppen gilt eine Testpflicht.

Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig.

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