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Sport-in-der-Halle-ab-10-Jan-2022

Liebe Hallensporttreibende des TuS Engter

1. Zutritt zur Sporthalle nur für „Geboosterte“ ohne Testnachweis oder Geimpfte oder Genesene mit aktuellem Testnachweis. Ein Schnelltest kann vor Ort unter Aufsicht der/des Übungsleiter:in durchgeführt werden. Es gilt auch ein tagesaktuelles Testat von einem Testzentrum. Diese Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Booster-Impfung und ohne Testnachweis können nur dann in der Halle Sport betreiben, wenn für einen Sporttreibenden mindestens 10 qm zur Verfügung stehen. Der Abstand von 1,5 m zum nächsten Sporttreibenden sollte eingehalten werden. Diese Option sollte nur in Ausnahmefällen angewandt werden.

2. Alle Begleitungen tragen eine FFP2 Maske. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tragen mindestens eine medizinische Maske … wie in der Schule.

3. Alle Sportreibendenden brauchen keine Maske zu tragen. Auf den Gängen herrscht für alle FFP2-Maskenpflicht.

4. Duschen / Umkleidekabinen werden nicht genutzt.

5. Sporttreibende kommen in Sportkleidung zum Sport.

6. Bei allen Corona-Einschränkungen: Bitte die üblichen Sicherheitsmaßnahmen nicht vergessen!

7. Die Dokumentationspflicht (Luca oder mittels der stets zu führenden Teilnehmerlisten) bleibt bestehen. Die Listen sind stets aktuell zu halten und bei Bedarf dem Vorstand, den Ordnungsbehörden oder dem Gesundheitsamt unverzüglich vorzulegen.

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Liebe Hallensporttreibende des TuS Engter

Da die gestrige (Freitag, 07.01.2022) Konferenz der Ministerpräsidenten für Niedersachsen nichts Neues gebracht hat, wenden wir die Verordnung vom 27.12.2021 weiter an. Das heißt:

  1. Zutritt zur Sporthalle nur für „Geboosterte“ ohne Testnachweis oder Geimpfte oder Genesene mit aktuellem Testnachweis. Ein Schnelltest kann vor Ort unter Aufsicht der/des Übungsleiter:in durchgeführt werden. Es gilt auch ein tagesaktuelles Testat von einem Testzentrum. Diese Regelung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Vollständig Geimpfte oder Genesene ohne Booster-Impfung und ohne Testnachweis können nur dann in der Halle Sport betreiben, wenn für einen Sporttreibenden mindestens 10 qm zur Verfügung stehen. Der Abstand von 1,5 m zum nächsten Sporttreibenden sollte eingehalten werden. Diese Option sollte nur in Ausnahmefällen angewandt werden.
  2. Alle Begleitungen tragen eine FFP2 Maske. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tragen mindestens eine medizinische Maske … wie in der Schule.
  3. Alle Sportreibendenden brauchen keine Maske zu tragen. Auf den Gängen herrscht für alle FFP2-Maskenpflicht.
  4. Duschen / Umkleidekabinen werden nicht genutzt.
  5. Sporttreibende kommen in Sportkleidung zum Sport.
  6. Bei allen Corona-Einschränkungen: Bitte die üblichen Sicherheitsmaßnahmen nicht vergessen!
  7. Die Dokumentationspflicht (Luca oder mittels der stets zu führenden Teilnehmerlisten) bleibt bestehen. Die Listen sind stets aktuell zu halten und bei Bedarf dem Vorstand, den Ordnungsbehörden oder dem Gesundheitsamt unverzüglich vorzulegen.

Hier der aktuell Stande der Kompaktansicht:
https://www.niedersachsen.de/download/175336

Sorry, dass wir diese Maßnahmen umsetzen müssen. Aber wir wollen den Sportbetrieb so weit wie möglich erhalten – und keine Strafen riskieren! Die Regelungen leiten wir an die Stadt Bramsche als Hygienekonzept weiter.

Herzliche Grüße

Ralf, Sonntag, 09.01.2022

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