Home  » Wir über uns  » Wir als Treffpunkt  » Veranstaltungen/Termine  » Mitgliederversammlung 
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung

Die Mitgliederversammlung, umgangssprachlich auch Jahreshauptversammlung, ist das oberste Beschlussorgan des TuS Engter. Sie wird einmal im Jahr vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt als Aushang am Clubhaus und weiter durch Bekanntgabe auf der Homepage.

Im Jahr 2021 gilt eine Besonderheit: Aufgrund der einschränkungen im Versammlungsrecht können Mitgliederversammlungen verschoben werden, wenn die Inzidenzlage eine Ansammlung von Personen nicht gestattet. diese Ausnahmeregelung gilt momentan bis August 2022 (Stand 01.01.2022). Möglich ist auch eine sogenannte hybride Veranstaltung, die zum Teil in Präsenz und zum anderen Teil als Videokonferenz stattfinden kann. Es gilt weiterhin: Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, an der Versammlung teilzunehmen. Sollten Wahlen stattfinden, bleiben die Amtsträger auch ohne Mitgliederversammlungin Funktion, bis eine ordentliche Mitgliederversammlung wieder einberufen werden kann.

Anbei ein Auszug aus der Satzung des TuS Engter:

§ 13 Ordentliche Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich, spätestens 12 Wochen nach Schluss des Geschäftsjahres statt. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Stattfinden durch Aushang im Vereinslokal oder durch Absendung jeweils an die dem Verein zuletzt in Textform bekannt gegebene Anschrift eines jeden Mitglieds erfolgen und die vom Vorstand festzusetzende Tagesordnung enthalten. Des Weiteren muss der Ort angegeben werden, an dem die Mitgliederversammlung stattfindet sowie die Uhrzeit des Versammlungsbeginns.

Folgende Punkte unterliegen der Beschlussfassung durch die ordentliche Mitgliederversammlung: 

1. Genehmigung der Jahresrechnung,

2. Wahl des Vorstandes, des Jugendleiters und der Rechnungsprüfer,

3. Bestätigung der personellen Besetzung der Abteilungen und Ausschüsse,

4. Satzungsänderungen,

5. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

6. Angelegenheiten, die vom Vorstand zur Beratung gestellt werden,

7. Anträge ordentlicher Mitglieder,

8. Auflösung des Vereins. 

 

§ 14 Anträge der Mitglieder

Anträge ordentlicher Mitglieder müssen mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. 

 

§ 15 Beschlussfassung

Jedes in der ordentlichen Mitgliederversammlung anwesende Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme, Stimmrechtübertragungen sind nicht zulässig. Alle Beschlüsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt. Die Leitung der Versammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Bericht aufzunehmen, der vom Versammlungsleiter und von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.